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Einreichungsfrist bis zum 15. September verlängert! Landes-Förderprogramm "Digitalen und stationären Einzelhandel zusammendenken"

Dienstag, 25. August 2020

Troisdorfer Einzelhandelsunternehmen nutzen Informationsangebot der TROWISTA

Mögliche Leitfragen für einen Förderantrag

Viele Händlerinnen und Händler kämpfen noch mit den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie. Um wichtige Chancen zu nutzen, setzen sie zunehmend auf digitale Technologien: Seit dem Start des Sonderprogramms 2020 zum Projektaufruf „Digitalen und stationären Einzelhandel zusammendenken“ am 25. Juni wurden NRW-weit mehr als 200 Förderanträge eingereicht.

Wegen der großen Nachfrage hat die Landesregierung nun das Fördervolumen aufgestockt und die Einreichfrist um zwei Wochen verlängert. Bis zum 15. September 2020 können Projektideen eingereicht werden. Alle Anträge, die die Fördervoraussetzungen erfüllen, werden zügig bewilligt. Gefördert werden kurzfristige Projekte von Kleinunternehmen, die sich erstmalig digital aufstellen oder den Auf- oder Ausbau der digitalen Technologien für ihr Unternehmen voranbringen wollen. Der Höchstbetrag der Förderung liegt bei 12.000 Euro bei einem Fördersatz von bis zu 90 Prozent. Das Projekt muss zudem unmittelbar der Abwehr oder der Abmilderung der Folgen der Corona-Krise dienen.

Die Troisdorfer Wirtschaftsförderung TROWISTA bietet interessierten Händlern eine kostenlose Erstberatung an und übernimmt eine wichtige Lotsenfunktion. Julian Keens, Digitalisierungsexperte der TROWISTA erklärt: „In den vergangenen Wochen haben sich bereits zahlreiche Troisdorfer Einzelhandelsunternehmen an uns gewandt und eine ganze Reihe von Förderanträgen konnten so gestellt werden. Die Fristverlängerung zur Antragsstellung bietet nun die Chance, dass sich noch mehr Unternehmen an dem Förderaufruf beteiligen.“  Mehr Informationen unter: https://www.ptj.de/forschungsfoerderung/digitaler-einzelhandel/sonderprogramm2020