Logo TROWISTA
Troisdorfer Wirtschaftsförderung

Kaiserstraße 1a
53840 Troisdorf

Telefon: +49 2241 89 602 0

info@trowista.de

Förderprogramm der Landesregierung NRW soll den Einzelhandel (digital) fit machen!

Mittwoch, 9. Februar 2022

TROWISTA informiert: Der Troisdorfer Einzelhandel hat die Chance, sich bis zu 2.000 € für digitale Maßnahmen zu 100% fördern zu lassen!

Die Digitalisierung ist auch für den Einzelhandel ein unausweichliches Thema geworden – das hat mitunter Corona schmerzlich bewiesen. Händler*innen fehlt aber oft die Kapazität und die Übersicht, um sich aktiv damit zu befassen – doch es lohnt sich und deshalb steht die TROWISTA dem Troisdorfer Einzelhandel gerne für eine Erstberatung, Fragen oder Infos zur Seite:

So bietet z.B. das Land NRW dem Einzelhandel mit dem bereits laufenden Förderprogramm „Digitalen und stationären Einzelhandel zusammendenken – NRW Digitalzuschuss Handel“ die Möglichkeit, sich Zuschüsse von 100 % auf digitale Maßnahmen zwischen 500 € und 2.000 € fördern zu lassen. Doch was bedeutet das genau und wie kann man nun einen Förderantrag stellen? Hier die Übersicht:

  • Förderberechtigt sind Einzelhändler*innen, die weniger als 49 Beschäftigte und bis zu 10 Mio. Euro Jahresumsatz haben. 
  • Gefördert werden z. B. Softwarelizenzen, Kameras, Headsets, Abholstationen, digitale Kassen- und Warenwirtschaftssysteme sowie Weiterbildungen
  • Die Förderhöhe ist auf höchstens 2.000 € begrenzt. Jegliche Ausgaben darüber trägt der oder die Antragsteller*in selbst. Liegen die zuwendungsfähigen Ausgaben unter der maximalen Förderhöhe, so werden nur die tatsächlich nachgewiesenen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben ab einer Höhe von 500 € erstattet.
  • Die Antragstellung erfolgt per Anmeldung auf der Webseite https://antrag.digihandel.nrw/. Dabei müssen Antragssteller*innen folgende Unterlagen als PDF hochladen: Firmenname, Kontaktdaten, Unternehmensgröße und Branche, aktueller Handelsregisterauszug oder Gewerbeschein, den ausgewählten Fördergegenstand sowie die Höhe der geplanten Gesamtausgaben.
  •  Das Förderprogramm wird in mehreren Förderrunden aufgelegt, um eine zügige Bearbeitung der Anträge zu gewährleisten.
  • Der Projektträger Jülich (PtJ) ist zuständig für die Beratung zu inhaltlichen und fördertechnischen Fragestellungen im Vorfeld und fungiert als Bewilligungsstelle.
  • Bei Fragen können Sie TROWISTA-Wirtschaftsförderer Alexander Miller (millera@trowista.de) oder Digitalcoach Matthias Uhlig (matthias.uhlig@ehdv.de) gerne kontaktieren.
  • Weitere Informationen unter: www.digihandel.nrw | www.digitalcoachnrw.de | www.trowista.de 

„Die digitale Transformation des Einzelhandels muss als Chance betrachtet werden. Händler*innen die sich früh darauf einlassen, haben oft enorme Vorteile und bleiben wettbewerbsfähig. Wer also mit der Zeit geht, der muss nicht rennen, wenn es irgendwann mal knapp wird. Ein Beispiel dafür ist die geforderte Umstellung auf digitale Kassensysteme“, so der Digitalisierungsbeauftragte der TROWISTA, Alexander Miller. „Wir als Wirtschaftsförderung sind gerne Ansprechpartner rund um das Thema und freuen uns, den Troisdorfer Handel fit für die (digitale) Zukunft zu machen“, ergänzt Miller.